Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022 / 2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000 / 31 / EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019 / 1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“ in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.
Hier mein Redebeitrag in voller Länge.