Transparenz

Die Bezahlung der Volksvertreter ist in Artikel 48 des Grundgesetzes sowie im Abgeordnetengesetz geregelt. Bei jeder Erhöhung ist die Entrüstung groß. Viele finden die Bezahlung der Parlamentarier zu hoch, einigen ist sie zu niedrig. Fast alle beklagen mangelnde Transparenz. Deshalb hier die Fakten:

Bundestagsabgeordnete erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung (Diät) in Höhe von aktuell 10.083,47 Euro, die selbstverständlich versteuert werden muss. Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Die Altersentschädigung („Rente“) berechnet sich wie folgt: Für jedes Jahr, das ich bis 2007 Mitglied des Bundestages war, erhalte ich 3 Prozent der Entschädigung zur Zeit der Abgeordnetentätigkeit. Ab dem 1. Januar 2008 gilt eine neue Regelung von 2,5 Prozent für jedes weitere Jahr im Parlament. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet.

Für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Berliner Bundestagsbüros und in Bürgerbüros in den Wahlkreisen können Abgeordnete eine Mitarbeiterpauschale von monatlich maximal 22.436 Euro (Arbeitnehmerbrutto) nutzen. Die von den Bundestagsabgeordneten beschäftigten Mitarbeiter werden unmittelbar von der Verwaltung des Deutschen Bundestags bezahlt, die Personalausgaben rechnet die Parlamentsverwaltung direkt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab.

Neben dem persönlichen Einkommen erhält jeder Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Pauschale für die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Mandat. Sie beträgt 4.497,63 Euro und soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Kosten decken wie die Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros oder Fahrten im Wahlkreis. Außerdem besteht die Möglichkeit, 12.000 Euro im Jahr für Sachleistungen abzurechnen, beispielsweise für Büro- und Geschäftsbedarf, EDV-Verbrauchsmaterial oder die Gebühren für einen Internetanschluss im Wahlkreis. Bleibt am Ende des Jahres Geld aus diesem Topf übrig, dann verfällt dieser Restbetrag. In meinem Berliner Büro stehen mir Telefon, Telefax und ein Internetanschluss kostenlos zur Verfügung.

Auch darf ich die Deutsche Bahn (1. Klasse) im gesamten Bundesgebiet kostenfrei nutzen. Im Berliner Stadtgebiet steht mir der Fahrdienst des Deutschen Bundestages zur Verfügung, um zu Terminen zu gelangen.

Ihr Dr. Holger Becker

Mehr zum Thema Abgeordnetenentschädigung:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten