Die Bundesregierung will die notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH substanziell verbessern und weiterentwickeln. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals über ihren Gesetzentwurf „über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (Sprind-Freiheitsgesetz, 20/8677) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Hier mein Redebeitrag in voller Länge.